Handball 2-G-plus-Regel ab einer Inzidenz von 350
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Quelle/Autor:
Hess. Handballverband
HHV
17.01.2022
Ab heute gelten verschärfte Regeln für den Trainings- und Spielbetrieb im Hessischen Handball-Verband (HVV). Diese orientieren sich an den in den jeweiligen Städten und Kreisen gültigen Regelungen, sorgen aber für eine Aufrechterhaltung des Spielbetriebs.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 350 dürfen demnach nur Geimpfte oder Genesene (außer Kinder unter 18 mit Testheft aus der Schule) am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 350 dürfen nur geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen Test (2-G-plus-Regelung) teilnehmen. Dies gilt jeweils nicht für Kinder unter 18 Jahren mit Testheft aus der Schule. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen in Bereichen, die unter die 2-G-plus-Regel fallen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.
Darüber hinaus ist eine Absage von Spielen ohne Corona-Fälle in den Mannschaften (bei 2-G-plus- Regelungen) nicht mehr straffrei möglich. Absagen von Spielen werden wie ein Nichtantreten behandelt und entsprechend gewertet. Die Reglungen zur Absage von Spielen im Zusammenhang mit auftretenden Corona-Fällen bleiben unverändert.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des HHV unter www.hessen-handball.de.